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Ihr Warenkorb ist leer!Gewährleistung
Alle Produkte unterliegen den Garantiezeiten des Herstellers.
In EU-Ländern gilt die Richtlinie 1999/44/EG, die eine Gewährleistungsfrist von mindestens 24 Monaten vorsieht.
Wenn Sie das Produkt zur Garantiereparatur einreichen, müssen Sie den Kaufbeleg oder eine ausgefüllte Garantiekarte dabei haben.
Wenn das Produkt vor Ablauf der angegebenen Garantiezeit beschädigt wird, wird die Garantiereparatur kostenlos durchgeführt.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht:- für defekte Lichtquellen;
- das Produkt nicht bestimmungsgemäß (gewerblich, zu Produktionszwecken oder ohne Einhaltung der in der Gebrauchsanweisung genannten Anforderungen) verwendet wird;
- eine Selbstreparatur durchgeführt wurde, Siegel beschädigt sind, Anzeichen dafür vorliegen, dass das Produkt manipuliert wurde usw.;
- das Produktgehäuse oder andere Teile mechanisch beschädigt sind;
- das Produkt wurde durch zu hohe Netzspannungsimpulse bei Elektroinstallationsarbeiten in Umspannwerken, Verteilanlagen etc. falsch an die Stromquelle angeschlossen oder beschädigt;
- das Produkt durch Blitzschlag, Feuer, Wasser oder andere Elemente, aggressive Substanzen, Flüssigkeiten usw. beschädigt wird;
- für Produktanbauteile, Zubehör, Teile und Geräte mit begrenzter Lebensdauer.
Verpackung
Allen Kunden wird empfohlen, die Originalverpackung des Produkts aufzubewahren, falls Garantieleistungen erforderlich sind – dies ist die Anforderung einiger Hersteller. Die Seriennummer des Produkts oder andere wichtige Informationen, die zur Identifizierung des Produkts erforderlich sind, dürfen nicht vom Produkt und der Verpackung entfernt werden.
Produktrückgabeverfahren
Wenn das gekaufte Produkt aus Gründen nicht geeignet ist, hat der Käufer das Recht, es innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Produkts an den Verkäufer zurückzusenden.
Verweigert der Käufer die Annahme mangelfrei gelieferter Ware, hat er die Versandkosten für die Rücksendung der Ware an uns zu tragen.
Das zurückgegebene Produkt muss unbenutzt und in der Originalverpackung sein, mit Ausnahme der vakuumtransparenten Verpackung.
Alle Werksaufkleber, einschließlich der Seriennummer, müssen sich auf dem Produkt und/oder seiner Verpackung befinden.
Wenn dem Käufer ein Non-Food-Produkt von unangemessener Qualität verkauft wurde und der Verkäufer seine Mängel nicht mit dem Käufer besprochen hat, hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer zu verlangen:
- ein Produkt von unzureichender Qualität durch ein Produkt von geeigneter Qualität ersetzen;
- den Preis des Produkts entsprechend reduzieren;
- innerhalb angemessener Frist Produktmängel kostenlos zu beseitigen;
- die Kosten für die Beseitigung der Produktmängel zu erstatten, wenn der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt hat, der Verbraucher die Mängel selbst oder mit Hilfe Dritter beseitigt hat;
- den Kaufvertrag einseitig kündigen und die Rückgabe des für das Produkt gezahlten Geldes verlangen.
Die Waren werden am Ort des Kaufs oder an einem anderen vom Verkäufer angegebenen Ort, der für den Käufer günstig ist, umgetauscht oder zurückgegeben. Der Käufer reicht beim Verkäufer eine schriftliche Anfrage ein, in der er die Mängel der Ware angibt. Dem Antrag sind eine Kassenquittung oder Kauf-Verkaufsquittung oder ein anderes Dokument beigefügt, das den Kauf-Verkauf von Waren von diesem Verkäufer bestätigt, sowie ein Garantiedokument (wenn für die verkaufte Ware eine Qualitätsgarantiefrist festgelegt ist).
Wenn dem Käufer die Form, Größe, Farbe, das Modell oder die Vollständigkeit des gekauften Produkts nicht gefällt, hat er das Recht, es innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Verkaufs von Non-Food-Produkten durch ein analoges Produkt zu ersetzen, es sei denn, der Verkäufer hat dies getan einen längeren Zeitraum festlegen.
Wenn der Verkäufer kein zum Austausch geeignetes Produkt hat, hat der Käufer das Recht, das Produkt innerhalb der angegebenen Frist an den Verkäufer zurückzusenden und das dafür bezahlte Geld zurückzufordern.
Im Falle einer Streitigkeit über Änderungen im Aussehen des Produkts oder Schäden am Produkt muss der Verkäufer einen schriftlichen Antrag bei der staatlichen Aufsichtsbehörde für Non-Food-Produkte stellen und den Käufer unverzüglich nach Erhalt der schriftlichen Schlussfolgerungen davon benachrichtigen.
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